Arbeitsrecht

Bei der Unterzeichnung des Vertrags und insbesondere auch bei der Auflösung eines Arbeitsvertrages haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten.

Scheinselbständigkeit 5. Juli 2008

Scheinselbständige sind Personen, die nach aussen wie Selbständige auftreten, in Wirklichkeit aber Arbeitnehmer sind. Auf sie sind die Gesetzesbestimmungen über den Arbeitsvertrag direkt und integral anzuwenden. Dieses Phänomen ist namentlich in der Unterhaltungsbranche, im Gastgewerbe, im Sport, bei entsandten Arbeitnehmern etc. anzutreffen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium zum Selbständigerwerbenden ist die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation.

Das Personalreglement 28. Oktober 2006

Personalreglemente sind weit verbreitet. Worauf ist bei einer Neueinführung oder späteren Änderung besonders zu achten?

Schriftlichkeit erforderlich 29. Oktober 2005

In welcher Form muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Was bringt der neue Artikel 330b OR bezüglich der Schriftlichkeit eines Ar-beitsvertrags?

Missbräuchlich kündigen 24. Januar 2004

In welchen Fällen ist eine Kündigung missbräuchlich? Welches sind die Folgen davon und wer trägt die Beweislat im Prozessfall?